�rztlicher Kreisverband Bamberg
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Willkommen

Willkommen auf der neuen Internetpräsenz des Ärztlichen Kreisverbandes Bamberg.

Neben aktuellen Informationen zu gesundheitspolitischen Themen möchten wir Sie hier gerne über die verschiedenen Tätigkeitsfelder des Ärztlichen Kreisverbandes informieren.

In unseren jeweiligen Service-Bereichen finden Sie neben Informationsbroschüren und Formularen bei Problemen auch Kontaktmöglichkeiten zu kompetenten Ansprechpartnern.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können,


Ihr Team vom Ärztlichen Kreisverband Bamberg

 

Aktuelle Neuigkeiten

Wir trauern um unseren geschätzten Kollegen und Freund

Dr. med. Reinhold Roth

* 02.05.1955    † 08.02.2012

Dr. Roth war zuletzt als Oberarzt der Anästhesie in Bamberg tätig.

Faschingsferien

Lieber Besucher,

wir haben vom Rosenmontag, 20. Februar bis einschließlich Freitag, 24. Februar 2012 Faschingsferien, bitte achten Sie auch auf unsere Telefonansage. Bitte senden Sie uns während dieser Zeit Ihre Anfragen per eMail an infokreisverbandbamberg.de.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern eine fröhliche fünfte Jahreszeit!

 

PDF-Datei

Pressemitteilung "Neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte"

Klicken Sie hier, um die gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte und des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. "Neue Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte - Einstiegsgehälter steigen bis zu fünf Prozent" vom 24.01.2011 als PDF-Datei [30 kB] herunterzuladen. Für den Gehaltstarifvertrag klicken Sie hier.

  

Nachweispflicht erleichtert

Zum Jahreswechsel greifen neue Regelungen für den Fortbildungsnachweis von Fachärztinnen und -ärzten im Krankenhaus. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind Fachärztinnen und -ärzte in einem (Akut-)Krankenhaus verpflichtet, gemäß §137 Sozialgesetzbuch V (SGB V) innerhalb von fünf Jahren einen Nachweis über mindestens 250 Fortbildungspunkte – davon 150 fachspezifische Punkte – gegenüber ihrer Ärztlichen Direktorin bzw. ihrem Direktor zu erbringen. Für Fachärztinnen und Fachärzte beginnt der Fünfjahreszeitraum zum 1. Januar 2006. Fortbildungspunkte können rückwirkend – ab 1. Januar 2004 – angerechnet werden.

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) erleichtert die Nachweisführung ohne großen bürokratischen Aufwand. Mit einem Mausklick ist es den Ärztinnen und Ärzten möglich, sich aus ihrem Fortbildungspunktekonto bei der BLÄK diesen Nachweis auszudrucken. Im geschützten Mitgliederbereich „Meine BLÄK“ können alle fortbildungsverpflichteten Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Onlinezugang ihr persönliches Fortbildungspunktekonto einsehen und den Kontoauszug ausdrucken.

 

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