Meldewesen

Herzlich willkommen beim Ärztlichen Kreisverband, Ihrer gesetzlichen Berufsvertretung!

Neuanmeldung / Ummeldung 

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne eines Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich – spätestens innerhalb eines Monats – bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Kreisverband oder Ärztlicher Bezirksverband) anzumelden.
Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist.

Nach der zuständigen Meldestelle können Sie hier suchen:
https://www.blaek.de/ueber-uns/kreis-und-bezirksverbaende#meldestelle

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Urkunden im Original:

  • Approbationsurkunde oder § 10-Erlaubnis Und falls zutreffend:
  • Promotionsurkunde
  • Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade
  • Ernennungsurkunde(n)
  • Facharzturkunde(n)
  • Schwerpunktbezeichnungsurkunde(n)
  • Zusatzbezeichnungsurkunde(n)
  • sonst. Fachkunde(n) / ärztliche Qualifikation(en)
  • Personalausweis / Reisepass

Der Meldebogen wird nach Ihren Angaben in unserer Geschäftsstelle von uns vor Ort am PC ausgefüllt.

Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich das Formular per Internet oder Email an die Meldestelle zu schicken.

Bitte setzen Sie sich am besten telefonisch mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung, gerne klären wir Näheres ab. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9.00 – 12.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr unter +49 (0)951 – 2 44 78.

Wir bitten zu beachten, dass Anfragen per E-Mail nur beantwortet werden können, wenn in der E-Mail die vollständige Postanschrift sowie eine erreichbare Telefon-/Faxnummer angegeben werden. Die Anschrift lautet: info@remove-this.kreisverbandbamberg.de

 

Abmeldung

Bei einem Wechsel informieren Sie uns bitte umgehend über die Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit.

Abmeldung innerhalb Bayerns

  • Wenn Sie eine ärztliche Tätigkeit in einer anderen Region innerhalb Bayerns beginnen, informieren Sie uns bitte umgehend über die Beendigung.
  • Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben und nach einem Umzug in einer anderen Region wohnen, erfolgt ebenfalls eine Abmeldung.
  • Sie können die Abmeldung schriftlich (per Mail oder Fax) oder persönlich beim Ärztlichen Kreisverband Bamberg (Meldestelle) vornehmen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular „Abmeldung“.
  • Ihre Meldeakte mit allen erforderlichen Unterlagen wird an den zuständigen Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband übersendet.

Abmeldung in ein anderes Bundesland

  • Sollten Sie in ein anderes Bundesland wechseln, kann das zu einer Ummeldung zu einer anderen Ärztekammer nach sich ziehen.
  • Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben und nach einem Umzug in einem anderen Bundesland wohnen, erfolgt ebenfalls eine Abmeldung.
  • Sie können die Abmeldung schriftlich (per Mail oder Fax) oder persönlich beim Ärztlichen Kreisverband Bamberg (Meldestelle) vornehmen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular „Abmeldung“.
  • Ihre Meldeakte mit allen erforderlichen Unterlagen wird an die zuständige Ärztekammer übersendet.
  • Mit der Abmeldung in ein anderes Bundesland wird Ihr Fortbildungspunktekonto an die neue Ärztekammer elektronisch von der BLÄK übermittelt und dann von dieser weitergeführt. Ihre bis dato gesammelten Punkte werden übertragen.
  • Ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) behalten Sie bei einem Kammerwechsel. Den EFN-Ausweis und die EFN-Aufkleber können Sie weiter nutzen.

Abmeldung ins Ausland

  • Wenn Sie eine ärztliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, informieren Sie uns bitte umgehend.
  • Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben und nach einem Umzug im Ausland wohnen, erfolgt ebenfalls eine Abmeldung.
  • Sie können die Abmeldung schriftlich (per Mail oder Fax) oder persönlich beim Ärztlichen Kreisverband Bamberg (Meldestelle) vornehmen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular „Abmeldung“.
  • Ihre Meldeakte mit allen erforderlichen Unterlagen wird nicht weitergeleitet und verbleibt beim Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband.
  • Mit der Abmeldung ins Ausland bleibt Ihr Fortbildungspunktekonto unverändert bei der BLÄK bestehen. Ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) behalten Sie

Hinweis in eigener Sache

Wir sind ausschließlich auf die Bekanntgabe von Änderungen durch unsere Mitglieder angewiesen. Wir erhalten keine Informationen vom Arbeitgeber oder von anderen Behörden / Stellen.
Bitte informieren Sie uns daher immer zeitnah. Vielen Dank!

Meldebogen
Klicken Sie hier, um den „Meldebogen“ herunterzuladen

Veränderungsmeldung
Klicken Sie hier, um das Formular „Veränderungsmeldung“ als word-Datei herunterzuladen

Abmeldung
Klicken Sie hier, um das Formular „Abmeldung“ als word-Datei herunterzuladen

Meldeordnung
Klicken Sie hier, um die Meldeordnung für Ärzte in Bayern als PDF-Datei herunterzuladen

Altersversorgung
Die Bayer. Ärzteversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Ärzte, die in Bayern beruflich tätig sind. Informationen, auch für Berufseinsteiger, finden Sie auf der Webseite der Bayerischen Ärzteversorgung.

Arztausweis
Hier können Sie die Anleitung zur Beantragung eines nicht-elektronischen Arztausweises im Scheckkartenformat herunterladen.

Beglaubigungen
Bitte setzen Sie sich mit unserer Geschäftsstelle telefonisch in Verbindung.


Ärztlicher Kreisverband Bamberg
Schillerplatz 4
96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 / 24 47 8
Telefax: +49 (0)951 - 20 18 19
Email: info@remove-this.kreisverbandbamberg.de
www: www.kreisverbandbamberg.de