Die häufigsten Fragen rund um (häusliche) Pflege von Angehörigen

In der Praxis kann es vorkommen, dass man von Patienten oder Angehörigen auch bei Fragen rund um die (häusliche) Pflege konsultiert wird. Im Folgenden finden Sie die Fragen von pflegenden Angehörigen. Klicken Sie die Fragen deren Antwort Sie benötigen, an, finden Sie die passende Antworte.

Die Liste wurde von der Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs initiiert und von Frau Andrea Schmitt (Fachstelle für pflegende Angehörige) und Frau Stefanie Hahn (Seniorenbeauftragte der Stadt) erstellt.

Eine differenzierte Darstellung der Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finden Sie auf dem Pflegeportal der Stadt Bamberg und des Landkreises Bamberg

www.pflegeportal-bamberg.de

In einem ersten Schritt sollten Sie klären, welcher Hilfebedarf genau vorliegt. Das können beispielsweise Hilfen über haushaltsnahe Dienste sein, eine ambulante Betreuung, die Aktivierung von Angehörigen. Hierbei können Ihnen Beratungsstellen helfen siehe „Persönliche Beratung“ www.pflegeportal-bamberg.de In einem weiteren Schritt ist zu klären, ob ein Pflegegrad vorhanden ist. Wenn nein, sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wenn die Bewilligung erfolgt ist, können Entlastungsleistungen, wie z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Besuchsdienste über den sogenannten Entlastungbetrag von 125 Euro, den es bereits ab Pflegegrad 1 gibt, genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Dienste abgerechnet werden können, die von den Kassen anerkannt sind. Hierzu sollten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. 1. Ich bin gesundheitlich beeinträchtigt und brauche zuhause Hilfe. In einem ersten Schritt sollten Sie klären, welcher Hilfebedarf genau vorliegt. Das können beispielsweise Hilfen über haushaltsnahe Dienste sein, eine ambulante Betreuung, die Aktivierung von Angehörigen. Hierbei können Ihnen Beratungsstellen helfen siehe „Persönliche Beratung“ www.pflegeportal-bamberg.de In einem weiteren Schritt ist zu klären, ob ein Pflegegrad vorhanden ist. Wenn nein, sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wenn die Bewilligung erfolgt ist, können Entlastungsleistungen, wie z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Besuchsdienste über den sogenannten Entlastungbetrag von 125 Euro, den es bereits ab Pflegegrad 1 gibt, genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Dienste abgerechnet werden können, die von den Kassen anerkannt sind. Hierzu sollten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.

Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie 125 Euro für sogenannte "Entlastende Dienste". Dieser Betrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme für die … teilstationäre Pflege wie z.B. der Tages- und Nachtpflege;• Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege;• Ausgaben für Kost und Logis sowie für Investitionskosten• während der Kurzzeitpflege; Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im• Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen); Hier sollte eventuell ein Link zu diesem Paragraphen stehen oder zu einer Auflistung nierdrigschwelliger Entlastungsleistungen! Abrechnung anerkannter Haushalts- und Serviceangebote;• Leistungen der ambulanten anerkannten Pflegedienste:• Beispielsweise bei der Pflegegruppe 2-5 für das Vorlesen, Spazierengehen usw.(nicht jedoch für körperbezogene Pflegemaßnahmen). Bei der Pflegegruppe 1 können jedoch körperbezogene Pflegemaßnahmen angerechnet werden, da hier ansonsten keine Pflegeleistungen finanziert werden.

Wenden Sie sich mit diesen Fragen gerne an die Beratungsstellen siehe „Persönliche Beratung“ www.pflegeportal-bamberg.de

Hierzu beraten Sie die Betreuungsstellen, die Betreuungsvereine sowie der Hospizverein Bamberg. Besuchsdienste können Sie für Ihre Eltern auch von außerhalb beauftragen – siehe Persönliche Beratung und weitere Angebote (Pflegeportal)

Eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung machen für jeden Menschen Sinn. Um Aufgaben im Sinne und im Namen Ihrer Eltern übernehmen zu können, brauchen Sie mindestens die Vorsorgevollmacht. Im Weiteren können auch eine Patientenverfügung oder Bankvollmacht hilfreich sein. Auch ein Betreuer vor Ort kann im Namen Ihrer Eltern tätig werden, wenn Sie dies nicht selbst tun können oder möchten. Evtl. Link zu Vordrucken von Vorsorgevollmachten oder Bertreuungsverfügungen (gibt es z. B. beim Malteser Hilfsdienst)

Hier ist zunächst zu klären, welches der genannten Probleme im Vordergrund steht. Bei Pflegebedürftigkeit siehe „Persönliche Beratung“ www.pflegeportal-bamberg.de Bei finanziellen Engpässen ist Ihr Ansprechpartner das Sozialamt/Amt für soziale Angelegenheiten oder gegebenenfalls die Schuldenberatung.(Link) - In familiären Krisen können Sie sich an Familien, -oder Psychotherapeuten wenden oder zunächst an entsprechende Beratungsstellen siehe: www.psbf-bamberg.de

Zum Pflegebedarf, siehe Frage 1. Alternative Hilfsmöglichkeiten können z.B. auch eine Wohnraumanpassung sein, die besser Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht. siehe „Persönliche Beratung“ www.pflegeportal-bamberg.de

Alle aktuell verfügbaren Plätze und Information hierzu siehe „Persönliche Beratung“ www.pflegeportal-bamberg.de

Vorsicht: Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff. Lassen Sie sich hierzu in jedem Fall beraten bzw. prüfen Sie die einzelnen Angebote sorgfältig und vergleichen Sie das Angebot. Angebote des sogenannten "Betreuten Wohnens", auch Servicewohnen genannt, finden Sie unter „Wohnangebote für Senioren“ www.pflegeportal-bamberg.de

Zunächst sollte immer eine Diagnostik der Erkrankung erfolgen. Hier unterstützt Sie die Klinik vor Ort (Gedächtnissprechstunde), das Verstehen des Krankheitsbildes ist hilfreich für das weitere Vorgehen. Die Alzheimergesellschaft www.alzheimer-bamberg.de bietet ebenso kompetente Beratung an, wie auch die Fachstelle für pflegende Angehörige www.awo-bamberg.de/senioren-undpflege/pflegeberatung/fachstelle-fuer-pflegende-angehoerige/ Gebündelte Information zum Thema Demenz finden Sie zudem auf der Seite der Demenzinitiative www.demenzinitiative.bamberg.de. Hier können Sie auch auf den Demenzwegweiser zugreifen.

Auf dem Markt existiert eine Vielzahl von Angeboten der 24- Stunden-Betreuung. Den überwiegend osteuropäischen Betreuungskräften müssen Sie mindestens ein eigenes Zimmer mit Internetzugang zur Verfügung stellen können. Die Betreuungskraft übernimmt gewöhnlich für zwei – drei Monate die Betreuung vor Ort. Dann kommt es normalerweise zu einem Wechsel der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters. Die Aufgaben, welche die Betreuungskraft übernehmen soll, sind immer mit dieser im Vorfeld individuell auszuhandeln. Dies ist ausschlaggebend für die Gesamtkosten. Wenn Sie über eine Agentur buchen, ist meist auch eine Vermittlungsgebühr zu entrichten. Eine solche Betreuung braucht etwas Zeit in der Vorbereitungsphase. Sie ist also nicht von heute auf morgen verfügbar! Bitte beachten Sie: Der oftmals verwendete Begriff 24-StundenPflege ist irreführend. Nicht alle Betreuungskräfte sind pflegerisch ausgebildet. Fragen Sie gezielt nach. Bedenken Sie ebenfalls, dass auch eine 24-Stunden Betreuungskraft natürlich nicht 24 Stunden zur Verfügung steht, sondern wie jeder andere Arbeitnehmer Anspruch auf Ruhezeiten und Freizeit hat. Eine Übersicht über die 24-Stunden-Betreuungsangebote in der Region finden Sie im Pflegeportal unter „Pflege zuhause organisieren“ www.pflegeportal-bamberg.de


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